Vollzugslockerungen
Vorzeitige Entlassung
Hafturlaub

Vollzugslockerungen, Ausgang, Hafturlaub, Offener Vollzug, Freigang

Lockerungen des Vollzuges sind für fast alle Inhaftierten ein wichtiges Thema. Der Kontakt zu Kindern und (Ehe-) Partnern, zu Angehörigen und Freunden, zur Welt außerhalb der Anstalten ist für Inhaftierte und ihre Angehörigen oft entscheidende Voraussetzung dafür, die Haftzeit einigermaßen zu überstehen.

Obwohl Lockerungen nach der Rechtsprechung zu den wichtigsten Resozialisierungsmaßnahmen zählen, und die Forschung belegt, dass die Unterbringung im offenen Vollzug signifikant positive Wirkungen auf die künftige Legalbewährung hat, werden vielen Inhaftierten solche Lockerungen durch die Anstalten rechtswidrig verweigert.

Oft lohnt sich hier die Inanspruchnahme juristischer Unterstützung. Rechtsanwalt Dr. Galli berät und vertritt Sie bei der bestmöglich begründeten Beantragung von Lockerungen bei der JVA. In einigen Bundesländern ist auch die Teilnahme eines Rechtsanwaltes bei der Vollzugsplanfortschreibung möglich. Wenn die beantragten Lockerungen dennoch abgelehnt werden, ist es häufig sinnvoll, dagegen einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen. Rechtsanwalt Dr. Galli konnte hier schon zahlreiche Erfolge erzielen.

Vorzeitige Entlassung/Reststrafe/Halbstrafe/Strafaussetzung zur Bewährung

Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist grds. nach Verbüßung von Zweidritteln der Strafe möglich, in bestimmten Fällen auch bereits nach der Hälfte der Haftzeit. Bei Verbüßung von Jugendstrafen gibt es noch weitere Möglichkeiten.

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig an einen auf Vollzugsfragen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Teilweise werden durch die Gerichte vor einer möglichen Entlassung Prognosegutachten eingeholt, was in der Regel einige Monate in Anspruch nimmt.

Herr Dr. Galli kann Sie in diesen gerichtlichen Verfahren beraten und vertreten, und dazu beitragen, dass Ihre Chancen auf eine Strafaussetzung zur Bewährung möglichst groß sind.

Vollzugslockerungen
Vorzeitige Entlassung

Kontakt & Kosten

Für eine ausführliche Erstberatung (vorzugsweise per Telefon, Skype o.ä.) berechnen wir inklusive Umsatzsteuer 150 Euro. Wenn ein Besuch von Herrn Dr. Galli z.B. in einer JVA gewünscht ist, fallen zusätzliche Kosten an. Beratungsgespräche sind auch über Videodienste möglich.

DR. GALLI & RIEDL
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