Dr. Galli

Ihr Anwalt
für den Strafvollzug

IHRE RECHTE IM STRAFVERFAHREN

Strafrecht

Seit 2017 vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Galli im Strafrecht u.a. in diesen Bereichen

Strafvollzug

Als ehemaliger Gefängnisdirektor ist Dr. Galli Experte für Ihre Probleme im Strafvollzug

Weitere Bereiche

Herr Rechtsanwalt Dr. Galli berät und vertritt Sie zudem gerne in folgenden Bereichen

Dr. iur. Thomas Galli

Rechtsanwalt und Regierungsdirektor a.D., M.A., B.Sc., Dr. iur. Thomas Galli, studierte Rechtswissenschaften, Kriminologie und Psychologie. Er arbeitete über fünfzehn Jahre im Strafvollzug. 2013 wurde er Leiter der JVA Zeithain, zeitweise zusätzlich Leiter der JVA Torgau. Seit 2016 ist er als Rechtsanwalt tätig. Er ist Mitautor des Kommentars zu den Strafvollzugsgesetzen (Neuauflage 2022).

Podcast

In dem Podcast will Dr. Galli mit seinen Gästen über die Sinnhaftigkeit unserer Strafen und unseres Strafvollzugs ins Gespräch kommen. Nach Fritz Bauer stammt unser Schuldstrafrecht aus der Affenzeit. Sollten wir es überwinden, und wie könnte ein humaner Umgang mit Straftaten aussehen? Darüber spricht Thomas Galli unter anderem mit Opfern, Tätern, Inhaftierten, Angehörigen und Wissenschaftler*innen.

VORTRÄGE, INTERVIEWS, MEDIEN

17. Oktober 2024

Vortrag bei der Rechtswissenschaftlichen Tagung der Polizeiakademie Niedersachsen: „Vom Sinn und Unsinn des Strafens – Ideen für eine...

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15. September 2024

Tandemführung Museum Hohenasperg: "Freiheitsstrafe muss nicht sein" https://www.hdgbw.de/veranstaltungen/freiheitsstrafe-muss-nicht-sein/...

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DER NEUE „FEEST“

Kommentar Feest /Lesting /Lindemann neue Auflage 2022, mitkommentiert von Dr. Thomas Galli

Hrsg. Feest/Lesting/Lindemann, mitkommentiert von Dr. Thomas Galli. Alle Länderstrafvollzugsgesetze werden darin kommentiert. Es ist im Kern ein juristischer Kommentar, der für alle Anwender in Praxis (Inhaftierte, Rechtsanwälte, Gerichte, Justizmitarbeiter), Politik und Forschung konzipiert ist.

Weggesperrt

Warum Gefängnisse niemandem nützen von Dr. Thomas Galli

Wann nützen Gefängnisse und wo richten sie Schaden an? Der Rechtsanwalt und ehemalige Gefängnisdirektor Thomas Galli zeichnet ein differenziertes Bild des Strafvollzugs und zeigt Alternativen zu sinnlosen Haftstrafen auf. Unbestreitbar haben wir alle ein Bedürfnis nach Strafe: Wer gegen Gesetze verstößt, soll nicht ungeschoren davonkommen.

DER NEUE „FEEST“

Kommentar Feest /Lesting /Lindemann neue Auflage 2022, mitkommentiert von Dr. Thomas Galli

Hrsg. Feest/Lesting/Lindemann, mitkommentiert von Dr. Thomas Galli. Alle Länderstrafvollzugsgesetze werden darin kommentiert. Es ist im Kern ein juristischer Kommentar, der für alle Anwender in Praxis (Inhaftierte, Rechtsanwälte, Gerichte, Justizmitarbeiter), Politik und Forschung konzipiert ist.

Weggesperrt

Warum Gefängnisse niemandem nützen von Dr. Thomas Galli

Wann nützen Gefängnisse und wo richten sie Schaden an? Der Rechtsanwalt und ehemalige Gefängnisdirektor Thomas Galli zeichnet ein differenziertes Bild des Strafvollzugs und zeigt Alternativen zu sinnlosen Haftstrafen auf. Unbestreitbar haben wir alle ein Bedürfnis nach Strafe: Wer gegen Gesetze verstößt, soll nicht ungeschoren davonkommen.

AKTUELLE ERFOLGE

September 2024

Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Bamberg (Az. verbundene Verfahren 1 Ws 611/24 u. 1 Ws 612/24) gegen Weisung der Führungsaufsicht

September 2024

Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Celle (Az.: NZS 1 Ws 187/24) - Strafvollstreckungskammer des LG Oldenburg zur Neuentscheidung über offenen Vollzug verpflichtet

August 2024

Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Bayerischen Obersten Landesgericht (203 StObWs 312/24) - Entscheidungen der StVK Traunstein und der JVA Bernau über Verlegung in offenen Vollzug aufgehoben

August 2024

Erfolgreiche Beschwerde gegen Weisungen der Führungsaufsicht durch LG Traunstein am Oberlandesgericht München (1 Ws 329/24 - 1 Ws 330/24)

Juli 2024

Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Dresden (2 Ws 314/23): Entscheidung der StVK des Landgerichts Chemnitz über Verlegung gegen Willen des Inhaftierten aufgehoben

Juli 2024

Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Dresden (2 Ws 330/23): Entscheidung der StVK des LG Dresden zu Ausführungen zur Reduzierung negativer Hafteffekte aufgehoben

Juni 2024

Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Bayerischen Obersten Landesgericht (204 StObVVs 239/24): Entscheidungen der StVK und der JVA Bayreuth über vollzugsöffnende Maßnahmen aufgehoben

Mai 2024

Erfolgreiche Hauptverhandlung am Bundesgerichtshof (1 StR 371/23) - Revision der Staatsanwaltschaft verworfen

März 2024

Aussetzung Strafrest zur Bewährung trotz Tatleugnung Landgericht Ulm (StVK 399/23)

März 2024

Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung durch Landgericht Oldenburg (ausw. StVK bei dem AG Lingen, Az. 17 StVK 48/24) gegen Votum der JVA

März 2024

Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Celle (Az. NZS 1 Ws 68/24) - Landgericht Oldenburg zur Neuentscheidung wegen Ablösung aus offenem Vollzug verpflichtet

Mär 2024

Freispruch in Berufung am Landgericht Augsburg (Az.: 2 NBs 306 Js 132776/22) nach erstinstanzlicher Verurteilung zu 5 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Körperverletzung

Kontakt & Kosten

Für eine ausführliche Erstberatung (vorzugsweise per Telefon, Skype o.ä.) berechnen wir inklusive Umsatzsteuer 150 Euro. Wenn ein Besuch von Herrn Dr. Galli z.B. in einer JVA gewünscht ist, fallen zusätzliche Kosten an. Beratungsgespräche sind auch über Videodienste möglich.

DR. GALLI & RIEDL
Rechtsanwaltskanzlei
Viktoriastraße 3b, 86150 Augsburg

Bankverbindung: Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE21 7205 0000 0810 6620 80
BIC: AUGSDE77XXX

Tel. +49 (0)821153974
E-Mail: info@galli-riedl.de

Montag bis Freitag 9-12 Uhr
Montag und Donnerstag 15-18 Uhr

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