Dr. Galli
Ihr Anwalt
für den Strafvollzug
IHRE RECHTE IM STRAFVERFAHREN
Strafrecht
Seit 2017 vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Galli im Strafrecht u.a. in diesen Bereichen
Strafvollzug
Als ehemaliger Gefängnisdirektor ist Dr. Galli Experte für Ihre Probleme im Strafvollzug
Weitere Bereiche
Herr Rechtsanwalt Dr. Galli berät und vertritt Sie zudem gerne in folgenden Bereichen
Vertretung
Sie suchen einen Anwalt? Herr Dr. Galli vertritt und berät Sie in allen Stadien eines Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zum Rechtsmittelverfahren. Auch Pflichtverteidigungen sind grundsätzlich möglich. Sie suchen einen Anwalt? Herr Dr. Galli vertritt und berät Sie in allen Stadien eines Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zum Rechtsmittelverfahren. Auch Pflichtverteidigungen sind grundsätzlich möglich.
Strafvollzugsberatung
Vollzugslockerungen, Ausgang, Hafturlaub, Offener Vollzug, Freigang
Lockerungen des Vollzuges sind für fast alle Inhaftierten ein wichtiges Thema. Der Kontakt zu Kindern und (Ehe-) Partnern, zu Angehörigen und Freunden, zur Welt außerhalb der Anstalten ist für Inhaftierte und ihre Angehörigen oft entscheidende Voraussetzung dafür, die Haftzeit einigermaßen zu überstehen. Obwohl Lockerungen nach der Rechtsprechung zu den wichtigsten Resozialisierungsmaßnahmen zählen, und die Forschung belegt, dass die Unterbringung im offenen Vollzug signifikant positive Wirkungen auf die künftige Legalbewährung hat, werden vielen Inhaftierten solche Lockerungen durch die Anstalten rechtswidrig verweigert. Oft lohnt sich hier die Inanspruchnahme juristischer Unterstützung. Rechtsanwalt Dr. Galli berät und vertritt Sie bei der bestmöglich begründeten Beantragung von Lockerungen bei der JVA. In einigen Bundesländern ist auch die Teilnahme eines Rechtsanwaltes bei der Vollzugsplanfortschreibung möglich. Wenn die beantragten Lockerungen dennoch abgelehnt werden, ist es häufig sinnvoll, dagegen einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen. Rechtsanwalt Dr. Galli konnte hier schon zahlreiche Erfolge erzielen.
Vorzeitige Entlassung/Reststrafe/Halbstrafe/Strafaussetzung zur Bewährung
Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist grds. nach Verbüßung von Zweidritteln der Strafe möglich, in bestimmten Fällen auch bereits nach der Hälfte der Haftzeit. Bei Verbüßung von Jugendstrafen gibt es noch weitere Möglichkeiten. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig an einen auf Vollzugsfragen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Teilweise werden durch die Gerichte vor einer möglichen Entlassung Prognosegutachten eingeholt, was in der Regel einige Monate in Anspruch nimmt. Herr Dr. Galli kann Sie in diesen gerichtlichen Verfahren beraten und vertreten, und dazu beitragen, dass Ihre Chancen auf eine Strafaussetzung zur Bewährung möglichst groß sind.
Opfervertretung
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Auch dabei vertritt Sie Dr. Galli. Das gilt sowohl hinsichtlich der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, als auch bei einer Nebenklage im Strafverfahren (vgl. Augsburger Allgemeine). Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Auch dabei vertritt Sie Dr. Galli. Das gilt sowohl hinsichtlich der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, als auch bei einer Nebenklage im Strafverfahren (vgl. Augsburger Allgemeine). Rechtsanwalt Dr. Galli vertritt auch die Rechte und Interessen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug, z.B. in Disziplinarverfahren oder sonstigen beamtenrechtlichen Streitfällen.
Dr. iur. Thomas Galli
Rechtsanwalt und Regierungsdirektor a.D., M.A., B.Sc., Dr. iur. Thomas Galli, studierte Rechtswissenschaften, Kriminologie und Psychologie. Er arbeitete über fünfzehn Jahre im Strafvollzug. 2013 wurde er Leiter der JVA Zeithain, zeitweise zusätzlich Leiter der JVA Torgau. Seit 2016 ist er als Rechtsanwalt tätig. Er ist Mitautor des Kommentars zu den Strafvollzugsgesetzen (Neuauflage 2022).
Podcast
In dem Podcast will Dr. Galli mit seinen Gästen über die Sinnhaftigkeit unserer Strafen und unseres Strafvollzugs ins Gespräch kommen. Nach Fritz Bauer stammt unser Schuldstrafrecht aus der Affenzeit. Sollten wir es überwinden, und wie könnte ein humaner Umgang mit Straftaten aussehen? Darüber spricht Thomas Galli unter anderem mit Opfern, Tätern, Inhaftierten, Angehörigen und Wissenschaftler*innen.
VORTRÄGE, INTERVIEWS, MEDIEN
September 2024 Fachbeitrag von RA Dr. Galli
über soziale Arbeit mit Angehörigen Inhaftierter in der Fachzeitschrift "Sozial Extra"
17. Oktober 2024
Vortrag bei der Rechtswissenschaftlichen Tagung der Polizeiakademie Niedersachsen: „Vom Sinn und Unsinn des Strafens – Ideen für eine...
15. September 2024
Tandemführung Museum Hohenasperg: "Freiheitsstrafe muss nicht sein" https://www.hdgbw.de/veranstaltungen/freiheitsstrafe-muss-nicht-sein/...
DER NEUE „FEEST“
Kommentar Feest /Lesting /Lindemann neue Auflage 2022, mitkommentiert von Dr. Thomas Galli
Hrsg. Feest/Lesting/Lindemann, mitkommentiert von Dr. Thomas Galli. Alle Länderstrafvollzugsgesetze werden darin kommentiert. Es ist im Kern ein juristischer Kommentar, der für alle Anwender in Praxis (Inhaftierte, Rechtsanwälte, Gerichte, Justizmitarbeiter), Politik und Forschung konzipiert ist.
Warum Gefängnisse niemandem nützen von Dr. Thomas Galli
Wann nützen Gefängnisse und wo richten sie Schaden an? Der Rechtsanwalt und ehemalige Gefängnisdirektor Thomas Galli zeichnet ein differenziertes Bild des Strafvollzugs und zeigt Alternativen zu sinnlosen Haftstrafen auf. Unbestreitbar haben wir alle ein Bedürfnis nach Strafe: Wer gegen Gesetze verstößt, soll nicht ungeschoren davonkommen.
DER NEUE „FEEST“
Kommentar Feest /Lesting /Lindemann neue Auflage 2022, mitkommentiert von Dr. Thomas Galli
Hrsg. Feest/Lesting/Lindemann, mitkommentiert von Dr. Thomas Galli. Alle Länderstrafvollzugsgesetze werden darin kommentiert. Es ist im Kern ein juristischer Kommentar, der für alle Anwender in Praxis (Inhaftierte, Rechtsanwälte, Gerichte, Justizmitarbeiter), Politik und Forschung konzipiert ist.
Warum Gefängnisse niemandem nützen von Dr. Thomas Galli
Wann nützen Gefängnisse und wo richten sie Schaden an? Der Rechtsanwalt und ehemalige Gefängnisdirektor Thomas Galli zeichnet ein differenziertes Bild des Strafvollzugs und zeigt Alternativen zu sinnlosen Haftstrafen auf. Unbestreitbar haben wir alle ein Bedürfnis nach Strafe: Wer gegen Gesetze verstößt, soll nicht ungeschoren davonkommen.
AKTUELLE ERFOLGE
September 2024
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Bamberg (Az. verbundene Verfahren 1 Ws 611/24 u. 1 Ws 612/24) gegen Weisung der Führungsaufsicht
September 2024
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Celle (Az.: NZS 1 Ws 187/24) - Strafvollstreckungskammer des LG Oldenburg zur Neuentscheidung über offenen Vollzug verpflichtet
August 2024
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Bayerischen Obersten Landesgericht (203 StObWs 312/24) - Entscheidungen der StVK Traunstein und der JVA Bernau über Verlegung in offenen Vollzug aufgehoben
August 2024
Erfolgreiche Beschwerde gegen Weisungen der Führungsaufsicht durch LG Traunstein am Oberlandesgericht München (1 Ws 329/24 - 1 Ws 330/24)
Juli 2024
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Dresden (2 Ws 314/23): Entscheidung der StVK des Landgerichts Chemnitz über Verlegung gegen Willen des Inhaftierten aufgehoben
Juli 2024
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Dresden (2 Ws 330/23): Entscheidung der StVK des LG Dresden zu Ausführungen zur Reduzierung negativer Hafteffekte aufgehoben
Juni 2024
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Bayerischen Obersten Landesgericht (204 StObVVs 239/24): Entscheidungen der StVK und der JVA Bayreuth über vollzugsöffnende Maßnahmen aufgehoben
Mai 2024
Erfolgreiche Hauptverhandlung am Bundesgerichtshof (1 StR 371/23) - Revision der Staatsanwaltschaft verworfen
März 2024
Aussetzung Strafrest zur Bewährung trotz Tatleugnung Landgericht Ulm (StVK 399/23)
März 2024
Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung durch Landgericht Oldenburg (ausw. StVK bei dem AG Lingen, Az. 17 StVK 48/24) gegen Votum der JVA
März 2024
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Celle (Az. NZS 1 Ws 68/24) - Landgericht Oldenburg zur Neuentscheidung wegen Ablösung aus offenem Vollzug verpflichtet
Mär 2024
Freispruch in Berufung am Landgericht Augsburg (Az.: 2 NBs 306 Js 132776/22) nach erstinstanzlicher Verurteilung zu 5 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Körperverletzung
Kontakt & Kosten
Für eine ausführliche Erstberatung (vorzugsweise per Telefon, Skype o.ä.) berechnen wir inklusive Umsatzsteuer 150 Euro. Wenn ein Besuch von Herrn Dr. Galli z.B. in einer JVA gewünscht ist, fallen zusätzliche Kosten an. Beratungsgespräche sind auch über Videodienste möglich.
DR. GALLI & RIEDL
Rechtsanwaltskanzlei
Viktoriastraße 3b, 86150 Augsburg
Bankverbindung: Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE21 7205 0000 0810 6620 80
BIC: AUGSDE77XXX
Tel. +49 (0)821153974
E-Mail: info@galli-riedl.de
Montag bis Freitag 9-12 Uhr
Montag und Donnerstag 15-18 Uhr