Dr. Galli
Ihr Anwalt für die bundesweite
Vertretung im Strafvollzug
- Vollzuglockerungen (Ausgang/Urlaub/Offener Vollzug)
- Vorzeitige Entlassung zur Bewährung §§57, 57a StGB
- Haftaufschub, Haftunfähigkeit, Haftunterbrechung
- Wiederaufnahmeverfahren
- Gnadenantrag
- Rechtsschutz gegen Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen
- Vollzugsplanung, Verlegung – auch bundeslandübergreifend
- Verfassungsbeschwerde
Vereinbaren Sie eine ausführliche Erstberatung (einmalig 150€ brutto) per Telefon oder Videocall. Inkludiert ist ebenfalls eine erste Sichtung Ihrer Unterlagen (Vollzugsplan u.a.).
Rechtsgebiete
Anwalt für Vollzugslockerungen
Dr. Galli unterstützt Sie um Ausgang, Urlaub und offenen Vollzug zu erreichen. Dabei vertritt er Sie auch im gerichtlichen Verfahren nach § 109 StVollzG und im Rechtsbeschwerdeverfahren.
Anwalt für
vorzeitige Entlassung
Dr. Galli unterstützt Sie bei Entlassung zur Halbstrafe, zum Zweidrittelzeitpunkt und nach § 57 a StGB, und bei einer Rückstellung der Strafe zugunsten einer Therapie nach § 35 BtMG.
Anwalt für Wiederaufnahme
Dr. Galli unterstützt Sie bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens, bei Verfassungsbeschwerden und bei Anträgen auf Gnade, Haftunterbrechung und Haftaufschub.


Dr. iur. Thomas Galli
Rechtsanwalt und Regierungsdirektor a.D., M.A., B.Sc., Dr. iur. Thomas Galli, studierte Rechtswissenschaften, Kriminologie und Psychologie. Er arbeitete über fünfzehn Jahre im Strafvollzug. 2013 wurde er Leiter der JVA Zeithain, zeitweise zusätzlich Leiter der JVA Torgau. Seit 2016 ist er als Rechtsanwalt tätig. Er ist Mitautor des Kommentars zu den Strafvollzugsgesetzen.
AKTUELLE ERFOLGE
Juni 2026: Erfolgreicher Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Vollzugsplan der JVA Werl
Landgericht Arnsberg (Az. IV-2 StVK 634/22) hebt Vollzugplan hinsichtlich der dortigen Regelungen zu vollzugsöffnenden Maßnahmen und wegen der Teilnahme einer nicht zuständigen Psychologin an der...
Mai 2025: Erfolgreiche Berufung am Landgericht Deggendorf
Auf Berufung am Landgericht Deggendorf (Az.: 2 NBs 4 Js 178/25) wurden zwei erstinstanzliche Urteile des AG Deggendorf mit Freiheitsstrafen von 2 Jahren 3 Monaten und 1 Jahr jeweils ohne Bewährung...
Mai 2025: Erfolgreicher Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Vollzugsplan JVA Straubing
Das Landgericht Regensburg - Auswärtige Strafvollstreckungskammer am Amtsgericht Straubing (Az. SR StVK 1154/24) - hebt Ablehnung der JVA von vollzugsöffnenden Maßnahmen (Ausgang/Urlaub/Offener...
Mai 2025: Erfolgreicher Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Haftaufschub
Amtsgericht Nürnberg (Az. 433 Ds 207 Js 15501/19) gewährt nach erfolgreicher Beschwerde gegen Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft Haftaufschub
April 2025: Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Celle zu Vollzugslockerungen
Oberlandesgericht Celle (Az. 1 Ws 49/25 StrVollz) hebt Beschluss des Landgerichts Osnabrück und Vollzugsplan der JVA Meppen hinsichtlich der Ablehnung von Lockerungen des Vollzuges auf
April 2024: Erfolgreicher Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG am Landgericht Dresden
Landgericht Dresden (Az. 6 II StVK 360/23 Vollz) hebt Ablehnung einer Ausführung auf und verpflichtet JVA Dresden zur Neuentscheidung
April 2025: Erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Ablehnung Reststrafe OLG Bamberg
Auf sofortige Beschwerde hebt OLG Bamberg (1 Ws 128/25) Beschluss der StVK Bayreuth auf, mit dem Halbstrafenantrag abgelehnt worden ist
März 2025: Erfolgreicher Antrag auf Entlassung zur Bewährung StVK Straubing
Landgericht Regensburg, Auswärtige Strafvollstreckungskammer bei dem Amtsgericht Straubing (Az. SR StVK 1124/21)
Februar 2025 Erfolgreicher Antrag auf einstweilige Aussetzung Vollzug Disziplinarmaßnahmen
Landgericht Bayreuth, Az.: StVK 1142/24: Vollzug der angefochtenen Disziplinarmaßnahme wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt
Februar 2025 Erfolgreiche Beschwerde gegen Weisung der Führungsaufsicht
Landgericht Augsburg - auswärtige Strafvollstreckungskammer bei dem Amtsgericht Landsberg am Lech (Az. 2 LL StVK 701/19) - Weisung hinsichtlich ambulanter Therapie
Februar 2025 – Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Bayerischen Obersten Landesgericht bez. Vollzugslockerungen
Bayerisches Oberstes Landesgericht (Az. 204 StObWs 536/24) hebt Beschluss StVK Straubing zu Vollzugslockerungen auf
Januar 2025 Erfolgreiche Hauptverhandlung am Landgericht Oldenburg
Angeklagter Mandant vom Landgericht Oldenburg (Az.: NZS 3 KLs 512 Js 77864/23) vom Vorwurf mehrfacher Vergewaltigung freigesprochen
Veranstaltungen, Podcast, MEDIEN
RA Dr. Galli spricht für den Podcast des Fritz Bauer Forums „Schuld.Strafe.Recht?“ mit Nina Zolezzi über Trauma und Straffälligkeit
Nina Zolezzi berichtet in der neuen Folge des Podcasts über das Compassion Prison Project, das sie in Europa vertritt. Dieses Projekt hat...
Mai 2025: Bericht in ND über Stellungnahme RA Dr. Galli zu Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen
Bericht in nd vom 25.05.2025:
Beitrag von RA Dr. Galli im Grundrechte-Report 2025 zu JVA Augsburg – Gablingen
Veröffentlichungen
Fachbeiträge
Sachbücher
Kommentare
Kontakt
DR. GALLI & RIEDL
Rechtsanwaltskanzlei
Viktoriastraße 3b, 86150 Augsburg
Bankverbindung: Stadtsparkasse Augsburg
IBAN: DE21 7205 0000 0810 6620 80
BIC: AUGSDE77XXX
Tel. +49 (0)821153974
E-Mail: info@galli-riedl.de
Montag bis Freitag 9-13 Uhr