Auf Berufung am Landgericht Deggendorf (Az.: 2 NBs 4 Js 178/25) wurden zwei erstinstanzliche Urteile des AG Deggendorf mit Freiheitsstrafen von 2 Jahren 3 Monaten und 1 Jahr jeweils ohne Bewährung aufgehoben, und statt dessen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist