Landgericht Arnsberg (Az. IV-2 StVK 634/22) hebt Vollzugplan hinsichtlich der dortigen Regelungen zu vollzugsöffnenden Maßnahmen und wegen der Teilnahme einer nicht zuständigen Psychologin an der Vollzugsplankonferenz auf
Landgericht Arnsberg (Az. IV-2 StVK 634/22) hebt Vollzugplan hinsichtlich der dortigen Regelungen zu vollzugsöffnenden Maßnahmen und wegen der Teilnahme einer nicht zuständigen Psychologin an der Vollzugsplankonferenz auf