Landgericht Augsburg – Auswärtige Strafvollstreckungskammer Amtsgericht Landsberg am Lech – (Az. 2 LL StVK 496/25) setzt Strafe von 3 Jahren 6 Monaten nach Verbüßung von mehr als der Hälfte der Haftzeit zur Bewährung aus
Landgericht Augsburg – Auswärtige Strafvollstreckungskammer Amtsgericht Landsberg am Lech – (Az. 2 LL StVK 496/25) setzt Strafe von 3 Jahren 6 Monaten nach Verbüßung von mehr als der Hälfte der Haftzeit zur Bewährung aus