Anwalt für
Wiederaufnahme
Die Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Strafverfahren erfolgt nur in Ausnahmefällen. Wer unschuldig bzw. zu Unrecht verurteilt worden ist, wird gleichwohl häufig alles versuchen, um ein solches Fehlurteil möglichst wieder aus der Welt zu bringen. In seltenen Fällen werden Freiheitsstrafen oder ein Teil der Freiheitsstrafen auch im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt.
Herr Rechtsanwalt Dr. Galli vertritt Sie bei der Prüfung, Erstellung und Einlegung eines Wiederaufnahmeantrages, und bei einem Antrag auf Gewährung von Gnade. Auch verfasst er Verfassungsbeschwerden sowie Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wenn vor dem Haftantritt noch dringende Dinge erledigt werden müssen (Räumung Wohnung, medizinische Behandlung u.a.) gibt es die Möglichkeit, den Aufschub der Strafvollstreckung zu beantragen. Während der Haft kann diese vor allem aus medizinischen Gründen unterbrochen werden. Rechtsanwalt Dr. Galli berät Sie zu Ihren Möglichkeiten und vertritt Sie in diesen Verfahren.
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DR. GALLI & RIEDL
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