Das Bayerische Oberste Landesgericht (Az. 204 StObWs 534/26) hebt Beschluss des LG Augsburg betreffend die Verweigerung einer Traumatherapie für eine Inhaftierte auf
Das Bayerische Oberste Landesgericht (Az. 204 StObWs 534/26) hebt Beschluss des LG Augsburg betreffend die Verweigerung einer Traumatherapie für eine Inhaftierte auf