Das OLG Bamberg (1 Ws 305/26) hebt ablehnenden Beschluss des Landgerichts Bayreuth auf und setzt Reststrafe nach Verbüßung von mehr als der Hälfte der Haftzeit einer Strafe von 14 Jahren zur Bewährung aus.
Das OLG Bamberg (1 Ws 305/26) hebt ablehnenden Beschluss des Landgerichts Bayreuth auf und setzt Reststrafe nach Verbüßung von mehr als der Hälfte der Haftzeit einer Strafe von 14 Jahren zur Bewährung aus.