Das BayObLG (Az. 204 StObWs 225/26) hebt Beschluss des Landgerichts Augsburg wegen Ablehnung Traumatherapie für eine Inhaftierte auf.
Das BayObLG (Az. 204 StObWs 225/26) hebt Beschluss des Landgerichts Augsburg wegen Ablehnung Traumatherapie für eine Inhaftierte auf.