Das Landgericht Regensburg- auswärtige Strafvollstreckungskammer bei dem Amtsgericht Straubing – Az.: SR StVK 927/25 Landgericht Regensburg hat die Strafen von insgesamt 4 Jahren auf Antrag von RA Dr. Galli nach der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt, obwohl JVA und Staatsanwaltschaft dagegen votiert hatten.