Dr. Galli

Ihr Anwalt für die bundesweite
Vertretung im Strafvollzug

  • Vollzuglockerungen (Ausgang/Urlaub/Offener Vollzug)
  • Vorzeitige Entlassung zur Bewährung §§57, 57a StGB
  • Haftaufschub, Haftunfähigkeit, Haftunterbrechung
  • Wiederaufnahmeverfahren
  • Gnadenantrag
  • Rechtsschutz gegen Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen
  • Vollzugsplanung, Verlegung – auch bundeslandübergreifend
  • Verfassungsbeschwerde

Vereinbaren Sie eine ausführliche Erstberatung (einmalig 150€ brutto) per Telefon oder Videocall. Inkludiert ist ebenfalls eine erste Sichtung Ihrer Unterlagen (Vollzugsplan u.a.).

Rechtsgebiete

Anwalt für Vollzugslockerungen

Dr. Galli unterstützt Sie um Ausgang, Urlaub und offenen Vollzug zu erreichen. Dabei vertritt er Sie auch im gerichtlichen Verfahren nach § 109 StVollzG und im Rechtsbeschwerdeverfahren.

Anwalt für
vorzeitige Entlassung

Dr. Galli unterstützt Sie bei Entlassung zur Halbstrafe, zum Zweidrittelzeitpunkt und nach § 57 a StGB, und bei einer Rückstellung der Strafe zugunsten einer Therapie nach § 35 BtMG.

Anwalt für Wiederaufnahme

Dr. Galli unterstützt Sie bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens, bei Verfassungsbeschwerden und bei Anträgen auf Gnade, Haftunterbrechung und Haftaufschub.

Dr. iur. Thomas Galli

Rechtsanwalt und Regierungsdirektor a.D., M.A., B.Sc., Dr. iur. Thomas Galli, studierte Rechtswissenschaften, Kriminologie und Psychologie. Er arbeitete über fünfzehn Jahre im Strafvollzug. 2013 wurde er Leiter der JVA Zeithain, zeitweise zusätzlich Leiter der JVA Torgau. Seit 2016 ist er als Rechtsanwalt tätig. Er ist Mitautor des Kommentars zu den Strafvollzugsgesetzen.

AKTUELLE ERFOLGE

Januar 2025

Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Celle (Az.: 1 Ws 245/24) wegen Ablehnung Vollzugslockerungen/Offener Vollzug - Entscheidung der StVK wurde aufgehoben

Dezember 2024

Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Bayerischen Oberlandesgericht (Az.: 204 StObWs 552/24) - Entscheidung des Landgerichts Bayreuth über Lockerungen aufgehoben

Dezember 2024

Erfolgreicher Antrag auf Halbstrafe beim Landgericht Augsburg (Az.: 304 StVK 380/24)

Dezember 2024

Teilweise erfolgreiche Revision am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: 1 StR 381/24) - Von LG Augsburg ausgesprochene Freiheitsstrafe um 6 Monate reduziert

Dezember 2024

Erfolgreicher Antrag auf Halbstrafe beim Landgericht Augsburg - Auswärtige Strafvollstreckungskammer bei dem Amtsgericht Aichach - (Az. 1 AIC StVK 390/24)

Dezember 2024

Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht München (Az.: 3 Ws 621/24) gegen Weisungen der Führungsaufsicht

November 2024

Erfolgreicher Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. §§ 109 ff. StVollzG am Landgericht Oldenburg - StVK am Amtsgericht Wilhelmshaven (Az. 19 StVK 1034/23): Ablösung aus dem offenen Vollzug für...

Veranstaltungen, Podcast, MEDIEN

Veröffentlichungen

Verbrechen besiegen

Ideen für eine Überwindung der Strafe von Dr. Thomas Galli

Der Strafgedanke in seiner derzeitigen Ausprägung ist eigentlich überholt. Er fördert oft weder Gerechtigkeit noch das möglichst kooperative menschliche Miteinander. Der Täter-Opfer-Ausgleich muss wichtiger werden, wir dürfen das Strafen nicht als Rache begreifen und müssen stärker in die Verhinderung von Straftaten investieren.

Weggesperrt

Warum Gefängnisse niemandem nützen von Dr. Thomas Galli

Wann nützen Gefängnisse und wo richten sie Schaden an? Der Rechtsanwalt und ehemalige Gefängnisdirektor Dr. Galli zeichnet ein differenziertes Bild des Strafvollzugs und zeigt Alternativen zu sinnlosen Haftstrafen auf. Unbestreitbar haben wir alle ein Bedürfnis nach Strafe: Wer gegen Gesetze verstößt, soll nicht ungeschoren davonkommen.

DER NEUE „FEEST“

Kommentar Feest /Lesting /Lindemann, mitkommentiert von Dr. Thomas Galli

Hrsg. Feest/Lesting/Lindemann, mitkommentiert von Dr. Thomas Galli. Alle Länderstrafvollzugsgesetze werden darin kommentiert. Es ist im Kern ein juristischer Kommentar, der für alle Anwender in Praxis (Inhaftierte, Rechtsanwälte, Gerichte, Justizmitarbeiter), Politik und Forschung konzipiert ist.

Kontakt

DR. GALLI & RIEDL
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