Dr. Galli
Ihr Anwalt für die bundesweite
Vertretung im Strafvollzug
- Vollzuglockerungen (Ausgang/Urlaub/Offener Vollzug)
- Vorzeitige Entlassung zur Bewährung §§57, 57a StGB
- Haftaufschub, Haftunfähigkeit, Haftunterbrechung
- Wiederaufnahmeverfahren
- Gnadenantrag
- Rechtsschutz gegen Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen
- Vollzugsplanung, Verlegung – auch bundeslandübergreifend
- Verfassungsbeschwerde
Vereinbaren Sie eine ausführliche Erstberatung (einmalig 150€ brutto) per Telefon oder Videocall. Inkludiert ist ebenfalls eine erste Sichtung Ihrer Unterlagen (Vollzugsplan u.a.).
Rechtsgebiete
Anwalt für Vollzugslockerungen
Dr. Galli unterstützt Sie um Ausgang, Urlaub und offenen Vollzug zu erreichen. Dabei vertritt er Sie auch im gerichtlichen Verfahren nach § 109 StVollzG und im Rechtsbeschwerdeverfahren.
Anwalt für
vorzeitige Entlassung
Dr. Galli unterstützt Sie bei Entlassung zur Halbstrafe, zum Zweidrittelzeitpunkt und nach § 57 a StGB, und bei einer Rückstellung der Strafe zugunsten einer Therapie nach § 35 BtMG.
Anwalt für Wiederaufnahme
Dr. Galli unterstützt Sie bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens, bei Verfassungsbeschwerden und bei Anträgen auf Gnade, Haftunterbrechung und Haftaufschub.
Anwalt für Wiederaufnahme
Haben Sie neue Beweise oder gibt es Anhaltspunkte für Fehler im Verfahren? Dann kann eine Wiederaufnahme des Verfahrens eine mögliche Option sein. Als spezialisierter Anwalt prüfe ich die Erfolgsaussichten und setze mich dafür ein, Ihr Verfahren neu aufzurollen, wenn dies gerechtfertigt ist. Gemeinsam analysieren wir die Situation und erarbeiten eine individuelle Strategie, um Ihre Rechte zu wahren.
Anwalt für Vollzugslockerungen
Eine Vollzugslockerung bietet die Chance, den Haftvollzug unter erleichterten Bedingungen zu vollziehen. Ob Aussetzung des Strafvollzugs oder Übergang in den offenen Vollzug – ich stehe Ihnen mit umfassender rechtlicher Beratung zur Seite. Ich prüfe, ob und wie eine Lockerung Ihrer Haftbedingungen möglich ist, und setze mich für eine positive Entscheidung der zuständigen Behörden oder Gerichte ein. sind.
Anwalt für offenen Vollzug
Der offene Vollzug ermöglicht eine weniger restriktive Haftstrafe und fördert die Resozialisierung von Gefangenen. Wenn Sie oder ein Angehöriger die Versetzung in den offenen Vollzug anstreben, unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und prüfe die Erfolgsaussichten auf Basis der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Ich setze mich dafür ein, dass alle relevanten Faktoren, wie Ihre bisherige Strafvollstreckung, Ihr Verhalten und Ihre Resozialisierungsbemühungen, berücksichtigt werden.


Dr. iur. Thomas Galli
Rechtsanwalt und Regierungsdirektor a.D., M.A., B.Sc., Dr. iur. Thomas Galli, studierte Rechtswissenschaften, Kriminologie und Psychologie. Er arbeitete über fünfzehn Jahre im Strafvollzug. 2013 wurde er Leiter der JVA Zeithain, zeitweise zusätzlich Leiter der JVA Torgau. Seit 2016 ist er als Rechtsanwalt tätig. Er ist Mitautor des Kommentars zu den Strafvollzugsgesetzen.
AKTUELLE ERFOLGE
März 2025: Erfolgreicher Antrag auf Entlassung zur Bewährung StVK Straubing
Landgericht Regensburg, Auswärtige Strafvollstreckungskammer bei dem Amtsgericht Straubing (Az. SR StVK 1124/21)
Februar 2025 Erfolgreicher Antrag auf einstweilige Aussetzung Vollzug Disziplinarmaßnahmen
Landgericht Bayreuth, Az.: StVK 1142/24: Vollzug der angefochtenen Disziplinarmaßnahme wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt
Februar 2025 Erfolgreiche Beschwerde gegen Weisung der Führungsaufsicht
Landgericht Augsburg - auswärtige Strafvollstreckungskammer bei dem Amtsgericht Landsberg am Lech (Az. 2 LL StVK 701/19) - Weisung hinsichtlich ambulanter Therapie
Februar 2025 – Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Bayerischen Obersten Landesgericht bez. Vollzugslockerungen
Bayerisches Oberstes Landesgericht (Az. 204 StObWs 536/24) hebt Beschluss StVK Straubing zu Vollzugslockerungen auf
Januar 2025 Erfolgreiche Hauptverhandlung am Landgericht Oldenburg
Angeklagter Mandant vom Landgericht Oldenburg (Az.: NZS 3 KLs 512 Js 77864/23) vom Vorwurf mehrfacher Vergewaltigung freigesprochen
Januar 2025
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht Celle (Az.: 1 Ws 245/24) wegen Ablehnung Vollzugslockerungen/Offener Vollzug - Entscheidung der StVK wurde aufgehoben
Dezember 2024
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Bayerischen Oberlandesgericht (Az.: 204 StObWs 552/24) - Entscheidung des Landgerichts Bayreuth über Lockerungen aufgehoben
Dezember 2024
Erfolgreicher Antrag auf Halbstrafe beim Landgericht Augsburg (Az.: 304 StVK 380/24)
Dezember 2024
Teilweise erfolgreiche Revision am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: 1 StR 381/24) - Von LG Augsburg ausgesprochene Freiheitsstrafe um 6 Monate reduziert
Dezember 2024
Erfolgreicher Antrag auf Halbstrafe beim Landgericht Augsburg - Auswärtige Strafvollstreckungskammer bei dem Amtsgericht Aichach - (Az. 1 AIC StVK 390/24)
Dezember 2024
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde am Oberlandesgericht München (Az.: 3 Ws 621/24) gegen Weisungen der Führungsaufsicht
November 2024
Erfolgreicher Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. §§ 109 ff. StVollzG am Landgericht Oldenburg - StVK am Amtsgericht Wilhelmshaven (Az. 19 StVK 1034/23): Ablösung aus dem offenen Vollzug für...
Veranstaltungen, Podcast, MEDIEN
März 2025: RA Dr. Galli als Experte bei RTL
RA Dr. Galli fordert bei RTL mehr Lockerungen des Vollzuges für Inhaftierte und eine Erweiterung des offenen Vollzuges
23. Oktober 2025: Vortrag RA Dr. Galli Forensikforum BKH Bayreuth
„Mehr Gutachten = weniger Freiheitsentzug? Juristische Aspekte der Forensik neu gedacht“
31. März 2025: Vortrag RA Dr. Galli Kriminalpsychologie
Hochschule Fresenius, Hamburg
Veröffentlichungen
Verbrechen besiegen
Ideen für eine Überwindung der Strafe von Dr. Thomas Galli
Der Strafgedanke in seiner derzeitigen Ausprägung ist eigentlich überholt. Er fördert oft weder Gerechtigkeit noch das möglichst kooperative menschliche Miteinander. Der Täter-Opfer-Ausgleich muss wichtiger werden, wir dürfen das Strafen nicht als Rache begreifen und müssen stärker in die Verhinderung von Straftaten investieren.
Warum Gefängnisse niemandem nützen von Dr. Thomas Galli
Wann nützen Gefängnisse und wo richten sie Schaden an? Der Rechtsanwalt und ehemalige Gefängnisdirektor Dr. Galli zeichnet ein differenziertes Bild des Strafvollzugs und zeigt Alternativen zu sinnlosen Haftstrafen auf. Unbestreitbar haben wir alle ein Bedürfnis nach Strafe: Wer gegen Gesetze verstößt, soll nicht ungeschoren davonkommen.
DER NEUE „FEEST“
Kommentar Feest /Lesting /Lindemann, mitkommentiert von Dr. Thomas Galli
Hrsg. Feest/Lesting/Lindemann, mitkommentiert von Dr. Thomas Galli. Alle Länderstrafvollzugsgesetze werden darin kommentiert. Es ist im Kern ein juristischer Kommentar, der für alle Anwender in Praxis (Inhaftierte, Rechtsanwälte, Gerichte, Justizmitarbeiter), Politik und Forschung konzipiert ist.
Kontakt
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